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Donnerstag, den 10. Juni 2010 um 08:46 Uhr |
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Anträge auf Auszahlung des Reinerlöses Jeder Jagdgenosse sollte fristgerecht einen Antrag auf Auszahlungs des Reinerlöses stellen. Ab sofort ist die Gemeinde gezwungen, jedem Jagdgenossen die Kosten für den Feld- und Waldwegebau anteilsmäßig in Rechnung zu stellen. Es werden also in Zukunft jährlich an alle Jagdgenossen Beitragsbescheide verschickt werden, also auch an Jagdgenossen, die keinen Antrag auf Auszahlung des Reinerlöses gestellt haben. Jagdgenosse ist jeder Eigentümer eines Grundstücks innerhalb der Gemarkung Mastershausen, außerhalb der Ortslage.
Christ Notjagdvorsteher
Gelöbnis 2010 Wir hatten wieder mal Glück mit dem Wetter. Weit über 1000 Gäste aus ganz Deutschland hat es gut bei uns gefallen. Viele der Besucher waren beeindruckt von der perfekten Organisation dieser großen Veranstaltung durch unsere Vereine und den Freunden von der Bundeswehr. Geschmeckt hat es unseren Gästen auch; am Ende war alles Essbare verkauft. Danke an die Kuchenspender und alle Helfer. Den Erlös erhalten die Vereine für ihre Jugendarbeit. |