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Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 11:42 Uhr |
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Jagdgenossenschaft Mastershausen, Niederschrift Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 20. April 2010 liegt zur Einsichtnahme beim Notjagdvorsteher A. Christ, Im Baspelt 29, 56869 Mastershausen, ab dem 25. Mai 2010 aus. Anträge auf Auskehrung des Reinerlöses sind beim Notjagdvorsteher oder der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun schriftlich zu stellen.
Notjagdvorsteher ist seit dem 20. April 2010 Ortsbürgermeister Christ. In der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung war kein Jagdgenosse bereit, die Funktion des Jagdvorstehers zu übernehmen. Laut Gesetz ist der Ortsbürgermeister für 1/2 Jahr dazu verpflichtbar. Danach wird von der unteren Jagdbehörde des Kreises ein Verwalter eingesetzt.
Anträge auf Auszahlung des Reinerlöses Jeder Jagdgenosse sollte innerhalb der Frist (4 Wochen) einen Antrag auf Auszahlungs des Reinerlöses stellen. Ab sofort ist die Gemeinde gezwungen, jedem Jagdgenossen die Kosten für den Feld- und Waldwegebau anteilsmäßig in Rechnung zu stellen. Es werden also in Zukunft jährlich an alle Jagdgenossen Beitragsbescheide verschickt werden, also auch an Jagdgenossen, die keinen Antrag auf Auszahlung des Reinerlöses gestellt haben. Nach dem von einem Ratsmitglied erwirkten Urteil beim VG Koblenz bleiben Jagdgenossenschaft und Gemeinde leider keine anderen Möglichkeiten.
Christ |